KiSS Beiträge

↓ KISS-Beitrag
↓ Allgemeine Bedingungen

Eine Aufnahme ist nur nach Rücksprache mit der KiSS-Leitung möglich!

KiSS-Beitrag Beitrag Beitrag ab 01.01.2025
Mini-KiSS (2/3 Jahre) 1x pro Woche 12,00 € 15,00 €
KiSS-Grundstufe (4/5 Jahre) 1x pro Woche 12,00 € 15,00 €
KiSS-Grundstufe (4/5 Jahre) 2x pro Woche 24,00 € 30,00 €
KiSS-Ausbildungsstufe I (1./2. Klasse) 1x pro Woche 12,00 € 15,00 €
KiSS-Ausbildungsstufe I (1./2. Klasse) 2x pro Woche 24,00 € 30,00 €
KiSS-Ausbildungsstufe II (3./4. Klasse) 1x pro Woche 12,00 € 15,00 €
KiSS-Ausbildungsstufe II (3./4. Klasse) 2x pro Woche 24,00 € 30,00 €
Ball-KiSS (ab 1. Klasse) 1x pro Woche 12,00 € 15,00 €
Ball-KiSS (ab 1. Klasse) 2x pro Woche 24,00 € 30,00 €

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Aufnahme in die KiSS kann nur in Verbindung mit einer Vereinsmitgliedschaft beim Turn- und Sportverein 1888 Nürnberg e.V. erfolgen. Soweit nicht anders vermerkt, gelten Satzung und Beitragsstruktur des Hauptvereins. Die Anmeldung kann nur bearbeitet werden, wenn eine Einzugsermächtigung vorliegt.
  2. Der Kursbetrieb der KiSS erstreckt sich jeweils über ein Jahr vom 1. Oktober bis zum 30. September des Folgejahres. Die Mitgliedschaft in der KiSS gilt zunächst ab Eintrittsdatum bis zum Ende des jeweiligen KiSS-Jahres und verlängert sich – sofern keine Kündigung vorliegt – danach jeweils um ein weiteres Jahr.
  3. Die Mitgliedschaft in der KiSS kann zum Ablauf des jeweiligen KiSS-Jahres, also zum 30.9. des jeweiligen Jahres, mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss daher bis spätestens 30. Juni schriftlich im Büro des Vereins eingegangen sein. Ausnahmen hiervon sind in begründeten Fällen möglich. Sie sind mit der Vereinsleitung abzusprechen. Soweit nichts anders angegeben, gilt die Kündigung sowohl für die Mitgliedschaft in der KiSS als auch für die Mitgliedschaft im Hauptverein.
    Zudem kann die Mitgliedschaft zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. In diesem Fall muss die Kündigung schriftlich bis 30. September im Büro des Vereins eingegangen sein.
  4. Die KiSS-Beiträge werden zusammen mit dem Vereinsbeitrag per Bankeinzug vom angegebenen Konto abgebucht. Anpassungen der Beiträge erfolgen durch Beschluss in der Mitgliederversammlung und werden im Vereinsheft bekannt gegeben.
  5. Etwaige Veränderungen der Postanschrift oder der Bankverbindung sind der KiSS-Leitung umgehend mitzuteilen.
  6. An gesetzlichen Feiertagen finden keine Kurse statt. In den Schulferien werden nach Möglichkeit zusätzlich zum Kursprogramm gegebenenfalls Aktionsprogramme angeboten.
  7. In den einzelnen Ausbildungsstufen können nur Kinder des entsprechenden Alters aufgenommen werden. Dies gilt auch für Geschwisterkinder.
  8. Das Konzept der Kindersportschule sieht vor, dass Eltern nicht an den Spielen und Übungen teilnehmen dürfen. Anwesenheit in der Halle während des Kursbetriebes ist daher nur im Ausnahmefall möglich. Geschwisterkinder, die nicht in die entsprechende Altersgruppe gehören oder keine Mitglieder sind, dürfen sich ebenfalls nicht in der Halle aufhalten.

 

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