| Art der Mitgliedschaft | Betrag | Zahlungsweise |
| Vollmitglied ab 18 Jahre | 16,50 € | monatlich |
| Erwachsene mit Nbg-Pass * | 8,50 € | monatlich |
| Familienbeitrag, 2 Erw. mit Kindern unter 18 Jahren | 24,50 € | monatlich |
| Familienbeitrag, 1 Erw. mit Kindern unter 18 Jahren | 22,00 € | monatlich |
| Familie mit Nbg-Pass * | 12,00 € | monatlich |
| Schüler, Studenten, Azubis gegen Nachweis * | 9,00 € | monatlich |
| Arbeitslose * | 8,50 € | monatlich |
| Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre | 9,00 € | monatlich |
| Senioren, Einzelmitglied ab 65 Jahre | 11,50 € | monatlich |
| Senioren, Ehepaar ab 65 Jahre | 18,00 € | monatlich |
| ZUSATZBEITRÄGE DER ABTEILUNGEN | ||
| Kindersportschule 1h/Woche | 15,00 € | monatlich |
| Kindersportschule 2h/Woche | 30,00 € | monatlich |
| Handball 11-17 Jahre | 2,00 € | monatlich |
| Handball 18 – 54 Jahre | 4,00 € | monatlich |
| Basketball | 2,50 € | monatlich |
| Tennis Einzelmitglied (ab 01.01.2026) | 151,20 € | jährlich |
| Tennis Familienbeitrag 2 Erw. (ab 01.01.2026) | 232,20 € | jährlich |
| Tennis Familienbeitrag (1 Erw.) (ab 01.01.2026) | 210,60 € | jährlich |
| Tennis Jugendliche U18 (ab 01.01.2026) | 81,00 € | jährlich |
| Tennis Schüler, Studenten, Azubis (ab 01.01.2026) | 81,00 € | jährlich |
| Tennis Senioren Einzelmitglied ab 65 j. (ab 01.01.2026) | 125,40 € | jährlich |
| Tennis Senioren Ehepaar ab 65 j. (ab 01.01.2026) | 204,60 € | jährlich |
Hier findet ihr unsere Beiträge.
Vom Vereinsbeitrag für Einzelpersonen bis zu Familienmitglidschaft. Und natürlich auch noch die Abteilungsbeiträge, die manche Abteilungen haben.
*: Nur nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises.
Hinweise
Wir haben einen Vereinsbeitrag, den jedes Mitglied zahlt und bei Mitgliedschaft in einigen Abteilungen ist dort noch ein weiterer Abteilungsbetrag zu entrichten. Bei Eintritt in den Tuspo wird zusätzlich zu den fälligen Mitgliedsbeiträgen eine Aufnahmegebühr in Höhe eines Monatsbeitrags zur Zahlung fällig.
Eine Aufnahme ist nur möglich bei gleichzeitiger Erteilung einer Einzugsermächtigung für die fälligen Beiträge. Die Beitragsabbuchungen können wahlweise vierteljährlich (zum 1.1., 1.4., 1.7., 1.10.), halbjährlich (zum 1.1., 1.7.) oder jährlich (zum 1.1.) erfolgen.
Ermäßigte Beiträge
Für einige Beiträge gibt es die Möglichkeit, eine Ermäßigung zu erhalten. Ein aktueller Nachweis muss eigenständig eingereicht werden. Bei Nichtvorlage sowie Überschreiten von Altersgrenzen erfolgt automatisch die Umgruppierung in die entsprechende Vollbeitragsstufe.
Bei Neuanmeldungen muss der Nachweis in der Geschäftsstelle mit Anmeldung eingehen. Am einfachsten gleich gut lesbare Version mit hochladen oder an die Geschäftsstelle senden info@tuspo-nuernberg.de