Kontakt
Geschäftsstelle
0911 / 52 98 619
info@tuspo-nuernberg.de
WhatsApp: 0159 / 06798701
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 – 13:30
Dienstag 08:00 – 13:00
Mittwoch 14:00 – 20:00
Donnerstag 13:30 – 18:30
Freitag 12:00 – 15:00
§ 1
Name und Sitz
§ 2
Zweck
§ 3
Mitgliedschaft
§ 4
Pflichten und Rechte der Mitglieder
§ 5
Ende der Mitgliedschaft
a) wegen Nichterfüllung satzungsgemäßer Verpflichtungen oder Nichtbeachtung von Anordnungen
derOrgane des Vereins,
b) wegen Nichtzahlung von Beiträgen oder Umlagen trotz Mahnung,
c) wegen eines schweren Verstoßes gegen dieInteressen des Vereins oder grobem unsportlichen
Verhaltens,
d) wegen unehrenhafter Handlungen.
Gegen den Beschluss des Vorstandes steht dem Betroffenen binnen eines Monats (gerechnet von dem Tage der Postzustellung an) das Einspruchsrecht beim Vereinsrat zu. Abstimmungen über den Ausschluss eines Mitglieds erfolgen in beiden Instanzen geheim mittels Stimmzettel. Den Betroffenen ist Gelegenheit zur persönlichen Rechtfertigung zu geben.
§ 6
Haftung
§ 7
Beiträge
§ 8
Verwaltung des Vermögens
Zum Ankauf, Verkauf oder zurBelastung von Grundstücken und Gebäuden des Vereins ist der Beschluss einerordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung erforderlich. Die Einberufungmuss frühzeitig, mindestens 14 Tage vorher, unter Bekanntgabe der Tagesordnunggemäß § 10 erfolgen.
§ 9
Organe zur Leitung und Verwaltung des Vereins
Organe des Vereins sind:
a) Mitgliederversammlung
b) Vereinsrat
c) Vorstand
§ 10
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung wählt und entlastet:
den 1. Vorsitzenden sowie die Stellvertreter nach §13 Abs.1,
den 1. und 2. Schriftführer,
sowie 3 Revisoren.
Die Wahlen finden alle 2 Jahre statt.
a) der Vorstand oder der Vereinsrat dies mit Termin beschließt,
b) ein Viertel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder unter Angabe des Beratungsgegenstandes dies schriftlich beantragt. Sie ist dann innerhalb von 90 Tagen, nach bestätigter Vorlage des Antrages in der Geschäftsstelle, durchzuführen.
Die Tagesordnung ist mitzuteilen.
Satzungsänderungen dürfen nur mit einer ¾-Mehrheit der abgegebenen Stimmen durchgeführt werden.
Auf Veranlassung des Registergerichts oder einer staatlichen Behörde können Satzungsänderungen vom Vereinsrat entschieden werden.
Diese Regelung gilt auch bei allen Organen des Vereins.
§ 11
Verwaltung
für Mitglieder und Funktionäre der Vorstand,
für Mitglieder des Vorstandes der Vereinsrat
Die arbeitsrechtliche Direktionsbefugnis hat der 1. Vorsitzende
§ 12
Vereinsrat
Der Vereinsrat besteht aus
dem Vorstand
dem Ehrenvorstand
dem 1. und 2. Schriftführer
den Referenten lt. § 12 Abs. 4
den Abteilungsleitern oder deren Vertretern.
§ 13
Vorstand
Er ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.
Für besondere Angelegenheiten kann er Ausschüsse berufen.
Der 1. Vorsitzende beruft und leitet die Sitzungen des Vorstandes, des Vereinsrates und er leitet die Mitgliederversammlung.
Die Aufgaben der einzelnen Mitglieder des Vorstandes regelt eine jeweils nach den Wahlen festzulegende Geschäftsordnung. Sie gilt nach Zustimmung durch den Vereinsrat.
§ 14
Abteilungen
§ 15
Niederschriften über die Beschlüsse
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung, außerordentlichen Mitgliederversammlung, des Vorstandes, des Vereinsrates, der Ausschüsse, der Abteilungs- und Jugendversammlungen ist jeweils eine Ergebnisniederschrift zu fertigen, die vom Versammlungsleiter und dem von ihm bestimmten Protokollführer zu unterzeichnen ist.
§ 16
Prüfung der Finanzen
Die Finanzen werden in jedem Jahr durch mindestens 2 gewählte Revisoren geprüft.
Die Revisoren erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen die Entlastung des Vorstandes.
§ 17
Ehrungen
Bei einer 60-jährigen Mitgliedschaft erfolgt automatisch die Ehrenmitgliedschaft mit Beitragsbefreiung.
§ 18
Vereinsordnungen
Der Vereinsrat legt weitere Aufgaben und Richtlinien für die Vereinsorgane und Mitglieder in Vereinsordnungen fest.
§ 19
Auflösung
§ 20
Schlussbestimmungen
Die Satzung tritt durch den Beschluss der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 28. April 2017 und nach Genehmigung durch das Registergericht in Kraft.
Die Satzung vom 24. April 2009 in derzeit gültiger Form wird hiermit aufgehoben.
Nürnberg, den 28. April 2017
Turn- und Sportverein 1888 Nürnberg e.V.
1.Vorsitzender Stellvertreter Stellvertreter
gez.: Robert Olbers gez.: Georg Schmidt gez.: Horst Geiselbrecht
Geschäftsstelle
0911 / 52 98 619
info@tuspo-nuernberg.de
WhatsApp: 0159 / 06798701
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 – 13:30
Dienstag 08:00 – 13:00
Mittwoch 14:00 – 20:00
Donnerstag 13:30 – 18:30
Freitag 12:00 – 15:00